Kündigung oder Eigenbedarf zustellen
Das Schreiben geht mit dokumentiertem Zugang an den Mieter. Öffnet niemand, erfolgt der Einwurf mit Fotodokumentation. Der Bote hat das Schreiben vorher gesichtet und kann bezeugen, was zugestellt wurde.
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Kündigung, Eigenbedarf, Mieterhöhung, Abmahnung: Im Mietrecht hängt fast alles am belegbaren Zugang. Wir stellen solche Schreiben zu und dokumentieren den Vorgang, bei Bedarf mit Zeugen über den Inhalt. Daneben übernehmen wir den Alltag zwischen Verwaltung und Objekt: Schlüssel zum Handwerker, Unterlagen zur Eigentümerversammlung, Übergaben vor Ort. Für Aufzüge stellen wir den nach TRBS 3121 geforderten Aufzugswärter.
Das Schreiben geht mit dokumentiertem Zugang an den Mieter. Öffnet niemand, erfolgt der Einwurf mit Fotodokumentation. Der Bote hat das Schreiben vorher gesichtet und kann bezeugen, was zugestellt wurde.
Wenn der Termin am Schlüssel hängt, fährt ein Kurier direkt. Übergabe gegen Unterschrift, auf Wunsch in einem festen Zeitfenster, damit der Handwerker nicht wartet.
Für Aufzugsanlagen ist ein beauftragter Aufzugswärter vorgeschrieben, der im Störfall erreichbar ist und Befreiungen durchführen kann. Diese Aufgabe übernehmen wir für Ihre Objekte.
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