Kündigung zustellen.
Zugang belegen.

Kurierdienst für HR und Personalwesen

  • ✓Zugang am gewünschten Tag, bundesweit
  • ✓Bote bezeugt den Inhalt des Schreibens
  • ✓Mehrere Kündigungen zum selben Stichtag
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Personalabteilungen

Der Zugang entscheidet, nicht das Absendedatum

Eine Kündigung wirkt erst, wenn sie zugegangen ist. Fällt der Zugang auf den falschen Tag oder lässt sich nicht belegen, verschiebt sich die Frist oder die Kündigung hält im Kündigungsschutzprozess nicht. Nach § 623 BGB gilt für Kündigungen weiter die Schriftform, ein Scan oder eine Mail genügt nicht. Wir stellen das unterschriebene Original zu und dokumentieren den Zugang so, dass er im Streitfall belegbar ist.

So sieht das in der Praxis aus

Drei Fälle, die bei Personalabteilungen regelmäßig vorkommen.

Kündigung zu einem festen Stichtag

Sie nennen den Tag, an dem der Zugang erfolgen soll. Wir planen die Zustellung so, dass sie an diesem Tag stattfindet, und melden den Vollzug zurück. Auch mehrere Empfänger an verschiedenen Orten am gleichen Tag.

Mitarbeiter arbeitet im Homeoffice

Wer nicht im Betrieb ist, kann die Kündigung nicht dort erhalten. Wir stellen an der Privatadresse zu. Öffnet niemand, erfolgt der Einwurf in den Briefkasten mit Fotodokumentation, sofern das freigegeben ist.

Mehrere Standorte, ein Termin

Bei Restrukturierungen müssen Schreiben oft gleichzeitig an verschiedenen Orten ankommen. Wir stationieren die Sendungen vorab in der Nähe der Empfänger, damit am Stichtag nur noch die kurze Strecke bleibt und kein Transportweg den Termin gefährdet.

Häufige Fragen

Was Kund:innen fragen.

Nein. § 623 BGB verlangt für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses die Schriftform, also das eigenhändig unterschriebene Original. Eine Mail oder ein Scan erfüllt das nicht, auch nicht mit Lesebestätigung.
Der Bote wirft das Schreiben in den Briefkasten und dokumentiert den Einwurf. Auf Wunsch mit Foto von Briefkasten und Hauseingang. Der Zugang gilt damit als bewirkt, und der Bote kann bezeugen, welches Schreiben eingeworfen wurde.
Ja. Das ist der häufigste Fall bei Restrukturierungen. Wir stationieren die Sendungen vorab in der Nähe der Empfänger und stellen am Stichtag parallel zu. Die Freigabe kann bis kurz vor der Zustellung erfolgen.
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