Fristen halten.
Zustellung beweisen.

Kurierdienst für Kanzleien

  • ✓Bote bezeugt den Inhalt, nicht nur den Einwurf
  • ✓Schriftsätze am Fristtag per Direktfahrt
  • ✓Zustellnachweis mit Fotodokumentation
4,9 von 5aus 35 Bewertungen
Quick Route
Von
Nach
Rechtsanwaltskanzleien

Im Mandat entscheidet, was Sie beweisen können

Eine Zustellung, die im Prozess nicht hält, ist keine Zustellung. Das Bundesarbeitsgericht hat am 30. Januar 2025 entschieden, dass ein Einwurf-Einschreiben den Zugang nicht beweist: Der Auslieferungsbeleg sagt nichts darüber, was im Umschlag war. Genau diese Lücke schließt die protokollierte Zustellung. Unser Bote sichtet das Schreiben, verpackt es, stellt es zu und protokolliert den Vorgang. Er kann später als Zeuge über den Inhalt aussagen.

So sieht das in der Praxis aus

Drei Fälle, die bei Rechtsanwaltskanzleien regelmäßig vorkommen.

Kündigung für den Mandanten zustellen

Sie fertigen die Kündigung, wir stellen sie zu und dokumentieren den Zugang. Der Bote sichtet das Schreiben vor dem Verpacken und kann bezeugen, welches Dokument im Briefkasten lag. Bei Bedarf mit Fotodokumentation des Einwurfs.

Schriftsatz am letzten Tag der Frist

Wenn der Fristablauf näher ist als die Postlaufzeit, fährt ein Kurier direkt zum Gericht oder zur Gegenseite. Abholung in der Kanzlei, keine Zwischenstation, Übergabe noch am selben Tag.

Originalurkunde sicher übergeben

Testamente, Vollmachten, notarielle Urkunden gehen nicht in den regulären Versand. Wir holen sie ab und übergeben sie persönlich gegen Unterschrift, ohne Umschlagpunkt und ohne fremde Hände.

Häufige Fragen

Was Kund:innen fragen.

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Januar 2025 (2 AZR 68/24) nicht zuverlässig. Der Auslieferungsbeleg dokumentiert, dass ein Umschlag eingeworfen wurde, nicht welches Schreiben darin lag. Im Bestreitensfall fehlt damit der Beweis über den Inhalt.
Er sichtet das Schreiben vor dem Verpacken, verschließt den Umschlag selbst und stellt ihn zu. Er kann daher zum Inhalt, zum Zeitpunkt und zum Ort der Zustellung aussagen. Der Vorgang wird protokolliert, bei Briefkastenzustellung zusätzlich fotografisch dokumentiert.
Bundesweit am nächsten Werktag. Innerhalb einer Stadt oder Region auch taggleich per Direktfahrt. Für feste Termine lässt sich ein Zeitfenster vereinbaren.
Los geht’s

Ihr Fall ist nicht dabei?

Rufen Sie an. Wir sagen Ihnen in einem Gespräch, ob und wie es geht, und was es kostet.